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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Caldor TEC
 

Inhaber: Andreas Rehfisch

Brinkenne 11

31609 Balge

+49 175 / 70 20 80 5

(Stand: Februar 2026)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Caldor-TEC (nachfolgend „Caldor-TEC“ genannt) gelten für alle abgeschlossenen Geschäfte zwischen Caldor-TEC und dem Kunden. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Caldor-TEC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Caldor-TEC vertreibt und verkauft moderne Energiesysteme, insbesondere Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen. Die angebotenen Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Caldor-TEC ist der alleinige Vertragspartner des Kunden für den Kauf der Komponenten. Die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Anlage ist nicht direkter Bestandteil des Vertrags mit Caldor-TEC, wird aber von Caldor-TEC koordiniert und durch qualifizierte Partnerbetriebe (insbesondere Zanetti GmbH für Heizung/Sanitär und Jan Mehlhop für Elektrotechnik) ausgeführt. Caldor-TEC ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.

(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen Grundbedingungen und die Zufahrt zum Lieferort für die Lieferung und Montage der bestellten Produkte erfüllt sind. Der Zuständigkeitsbereich für die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen) liegt beim Kunden.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Vertragsgegenstände (Waren) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag im Eigentum von Caldor-TEC. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und Caldor-TEC unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Ware (z.B. bei Pfändungen) sowie über etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware zu informieren.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist Caldor-TEC berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von [z.B. 30]% der Kaufsumme nach Auftragserteilung zu verlangen. Die Restzahlung wird nach Lieferung der Hauptkomponenten fällig. Detaillierte Zahlungsziele werden im individuellen Angebot festgelegt.

(2) Die vereinbarte Kaufsumme ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Kündigungs- / Rücktrittsrecht

(1) Sollte der Kunde vor Beendigung des Auftrags den Vertrag kündigen oder vom Rücktritt vom Vertrag erklären, ist Caldor-TEC berechtigt, eine Schadenpauschale in Höhe von 15 % der vereinbarten Netto-Kaufsumme für die bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Caldor-TEC ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

(2) Dies gilt nicht, sofern der Kunde ein gesetzliches Kündigungs- bzw. Widerrufsrecht ausüben kann.

§ 6 Haftung

(1) Caldor-TEC haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Caldor-TEC nur bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).

(2) Die Haftung für Schäden, die durch die von den Partnerbetrieben durchgeführten Installationsarbeiten entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen mit den jeweiligen Handwerksbetrieben. Caldor-TEC haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Installationsarbeiten der Partnerbetriebe entstehen, es sei denn, es liegt ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden seitens Caldor-TEC vor.

§ 7 Referenzobjekte und Werbezwecke

Der Kunde erteilt hiermit die Zustimmung, dass Caldor-TEC die installierte Anlage auf der eigenen Webseite und in anderen Werbematerialien als Referenz benennen und mit Fotos/Videos der Anlage werben darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

§ 8 Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist der im Angebot genannte Installationsort.

(2) Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Geschäftssitz von Caldor-TEC.

(4) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

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